Nordkirche.de/ Mitstimmen. Die Kirchenwahl am 27. November 2022 (1. Advent)
Am 27. November ist Kirchenwahl in der gesamten Nordkirche. In allen Gemeinden werden die Kirchengemeinderäte neu gewählt. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Möchten Sie selbst Ihre Begabungen einbringen? Möchten Sie Verantwortung übernehmen und das Leben der Kirchengemeinde mitgestalten? Dann sprechen Sie gerne eine der Pastor:innen oder ein Kirchengemeinderatsmitglied an.
Zur Wahl können sich alle Gemeindemitglieder vorschlagen lassen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind
… an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchengemeinderates mitzuwirken
…am kirchlichen Gemeindeleben und am Gottesdienst teilzunehmen
…das Gelöbnis als Mitglied des Kirchengemeinderates abzulegen
…Wesen und Auftrag der Kirche zu vertreten, wie sie in der Verfassung der Nordkirche niedergelegt sind.
Möchten Sie sich als Kandidat:in aufstellen lassen, so sind von 5 unterstützenden Kirchenmitgliedern Unterschriften und Adressen dem Wahlvorschlag beizufügen; zusätzlich zur Adresse und der Unterschrift des/der Vorschlagenden.
Wahlvorschläge mit 5 Unterstützenden-Unterschriften können bis zum 2.10. eingereicht werden. (Vordrucke über das Kirchenbüro, Frau Voß, Tel. 491764 )
Der Kirchengemeinderat
- -verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
- -berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior:innen, Kirchenmusik und Bildung
- -kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
- -fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen vor Ort
- -vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
- -verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung wirkt bei der Besetzung von offenen Stellen mit und trägt die Personalverantwortung