Schutzkonzept
Die Arbeitsgruppe Schutzkonzept-Entwicklung = Arbeitsgruppe Risiko-Analyse (s.u.)
„Handreichung Schutzkonzepte der Koordinierungsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland- Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt“
Ein Beispiel für eine Selbstverpflichtung bietet neben der aus der o.g. Handreichung die junge Nordkirche unter:
Selbstverpflichtung.pdf
Schutzkonzept der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf, Kirchenkreis Ostholstein
1. Grundgedanken und kirchliche Vorgaben
In allen Handlungsfeldern und Arbeitsbereichen der evangelischen Kirche ist Präventionsarbeit zum Thema sexualisierter Gewalt integraler Bestandteil.
Dies gilt insbesondere für die Arbeitsbereiche mit einer besonderen Nähe zu Kindern und Jugendlichen.
Führungs- und Fachkräfte haben gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Präventionsarbeit geleistet wird.
Unsere Kirchengemeinde ist eine Gemeinschaft, in der Menschen einander begegnen. Wir wissen heute, dass diese Gemeinschaft auch ausgenutzt wird, um Formen sexueller Grenzüberschreitungen, sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs auszuüben. Dieser Tatsache wollen wir uns stellen.
Seelsorge- und Vertrauensbeziehungen sowie berufsbedingte Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht zur Befriedigung eigener Interessen und Bedürfnisse missbraucht werden (Abstinenzgebot). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine professionelle Balance von Nähe und Distanz zu den ihnen anvertrauten Personen zu wahren (Abstandsgebot).
Ein wesentlicher Teil der Präventionsarbeit besteht darin, die Widerstandsfähigkeit gegenüber verachtendem Verhalten in hierarchischen Strukturen zu entwickeln und zu stärken: Ein Nein ist ein Nein.
Diese Grundgedanken finden sich im „Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG)“ vom 1. Juni 2018 in seiner gültigen Fassung wieder.
2. Kirchengemeindliches Schutzkonzept
2.1 Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende
Hauptamtliche Personen im Anstellungsverhältnis der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf legen bei Dienstantritt ein Führungszeugnis vor.
Mitarbeitende im kinder- und jugendnahen Bereich legen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor. Alle hauptamtlichen Stellen, die dies betrifft, sind im aktuellen Stellenplan nachzulesen. Die aktuelle Liste der ehrenamtlich Tätigen im kinder- und jugendnahen Bereich wird in der Verwaltung der Kirchengemeinde geführt.
2.2 Schulungen
Alle Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinde sind verpflichtet, an Schulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen. In der Verwaltung der Kirchengemeinde wird die Teilnahme an den Schulungen dokumentiert.
Der Kirchengemeinderat verpflichtet sich, diese Schulungen anzubieten - z.B. über die Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises, die Stabstelle Prävention der Nordkirche. Die im Ausführungsleitfaden des Kirchenkreises Ostholstein genannten Verantwortungen (Punkt 8: Kirchengemeinden) und Nachschulungspflichten setzen wir um.
2.3 Umgang mit digitalen Medien
Wir achten auf das Persönlichkeitsrecht und portraitieren niemanden ungefragt.
2.4 Risikoanalyse
Regelmäßig machen wir eine Risikoanalyse. Darin erheben wir die Daten zu unseren Arbeitsbereichen, zu den dort tätigen Personen, ihren Qualifikationen bezüglich Fortbildung im Bereich Prävention und den Räumlichkeiten. Wir beziehen alle Mitarbeitenden in diese Erarbeitung mit ein.
Die letzte Risikoanalyse hat uns veranlasst folgendes zu verändern: s. dort
2.5 Anregungen, Kritik, Beschwerden
Die Kontaktdaten unserer Ansprechpersonen für mündliche oder schriftliche Beschwerden, Anregungen und Kritik sind auf der Webseite und im Gemeindebrief veröffentlicht. Ein Ablauf, wie Beschwerden, Anregungen oder Kritik eingebracht werden können, findet sich auf dem Schaubild (s.u.).
2.6 Stärkung und sensibler Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Die Mitglieder der Kinder- und Jugendvertretung bieten Schulungen an (z.B. mit Petze/Kiel) und sind Ansprechpersonen für Kinder und Jugendliche, ebenso das Kinder- und Jugendwerk des Kirchenkreises. Wenn in unserer Kirchengemeinde Freizeitangebote gemacht werden, unterliegen diese einem dafür entsprechenden Schutzkonzept.
2.7 Intervention
Im Fall eines grenzverletzenden Verhaltens oder Kommunikation, bzw. sexualisierter Gewalt durch einen Mitarbeitenden beziehungsweise auf unserem Gelände oder in unseren Räumlichkeiten durch Dritte handeln wir wie folgt:
Uns ist es wichtig dem Menschen, der durch das Verhalten bzw. die Kommunikation verletzt wurde, Beistand zu geben. Uns ist bewusst, dass wir zuerst nur auffangen können, jedoch für die weiteren Gespräche und die Aufarbeitung der Situation Institutionen außerhalb unserer Gemeinde nötig sind. Wir geben den betroffenen Menschen entsprechende Informationen, an wen sie sich wenden können.
Unsere Präventionsbeauftragten in der Kirchengemeinde sind:
Diakonin Maren Griephan, Pastorin Almuth Jürgensen
Bei dem Verdacht, bzw. bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt durch unsere Mitarbeitende beziehungsweise auf unserem Gelände oder in unseren Räumlichkeiten durch Dritte melden wir dies an die Meldebeauftragten des Kirchenkreises Ostholstein. Die Meldebeauftragten beraten uns, falls wir uns in einem Fall nicht sicher sind.
3. Verpflichtung als Kirchengemeinde
Wir überarbeiten das Schutzkonzept alle zwei Jahre. Das Schutzkonzept ist auf unserer Webseite einsehbar. Im Verhaltenskodex ist die Erreichbarkeit der Präventionsbeauftragten in der Kirchengemeinde, der Meldebeauftragten im Kirchenkreis und der UNA zu finden.
4. Impressum
Das Schutzkonzept haben vom 21.06.2024 bis 06.02.2025 erarbeitet:
Jürgensen, Almuth
Kälber, Jan-Frederik
Mahler, Jens
Mittelstädt, Alexandra
Sack, Marlene
Wille, Petra
Die Verwaltung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf ist über
Das Schutzkonzept wurde am 19.06.2025 durch den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf beschlossen.